Etappensieg für Flüchtlingshelfer

von Michael Rössler, EBF, 06.01.2020, Veröffentlicht in Archipel 288

Pierre Mumber, ein Bergführer aus Briançon in den französischen Alpen, der im Winter 2018 Migrantinnen und Migranten in Not geholfen hatte, wurde am 21. November 2019 vom Berufungsgericht in Grenoble freigesprochen. Ein anderer Flüchtlingshelfer wurde jedoch verurteilt.

Der Bergführer Pierre Mumber war während einer so genannten «Maraude», einer Bergtour, um afrikanische Migrant·inn·en in Not zu retten, nahe der italienischen Grenze verhaftet worden. In erster Instanz war er zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er angeblich «die illegale Einreise von Ausländern unterstützt und ihnen geholfen hatte, einer polizeilichen Überprüfung zu entgehen». Diese zwei Vorwürfe hatte der Bergführer stets bestritten. Am Abend des 6. Januar 2018 waren Pierre und zwei andere Flüchtlingshelfer auf zwei Polizisten gestossen, die dabei waren, vier aufgegriffene Migrant·inn·en, zwei Frauen und zwei Männer, in ihr Auto zu verfrachten. Die Polizisten gaben in der ersten Instanz zu Protokoll, dass Pierre die Türe des Polizeiautos geöffnet hätte, um den Festgehaltenen die Flucht zu ermöglichen. Laut Aussage des Angeklagten sei dies gar nicht möglich gewesen, da er sich zum Zeitpunkt der Flucht der Verhafteten dreissig Meter von dem Polizeiauto entfernt aufgehalten habe. Zuvor habe er einer afrikanischen Frau geholfen, die in einem sehr geschwächten Zustand im Schnee sass. Er habe sogar den Polizisten geholfen, die Frau zum Auto zu bringen, diese sei jedoch ausgerutscht und hingefallen, und er habe sie in eine Thermodecke gehüllt, bevor sie einstieg. Die anderen drei seien dann ebenfalls eingestiegen. Diese drei waren später aus dem Auto geflohen.

Aussage gegen Aussage

So stand die Aussage des Flüchtlingshelfers gegen die Aussage der Polizisten. Bei der Berufungsverhandlung in Grenoble stimmten die Richter zu, die Aufnahmen eines italienischen Fernsehteams, das die Bergrettungstour von Pierre begleitet hatte, zu sichten. Diese Filmsequenzen waren in der ersten Instanz nicht berücksichtigt worden und sie widersprachen ganz klar der Polizeiversion. Dies hob das Berufungsgericht in seiner Entscheidung hervor: «Die Protokolleintragungen (der Polizisten, Anm. d. Red.) erscheinen im Lichte der betrachteten Bilder als in keiner Weise der Wahrheit entsprechend. Darüber hinaus gibt es keinerlei Beweise für die Annahme, dass der Angeklagte direkt eingegriffen hätte, um die Polizei daran zu hindern, die irregulären Ausländer festzunehmen, da die Schwierigkeiten bei der Verhaftung eindeutig mehr mit den verfügbaren Mitteln als mit der angeblichen Behinderung zusammenhingen.» Die Bilanz war peinlich für die Polizei: drei der Migrant·inn·en hatten sich der Verhaftung entziehen können und die Frau, die zu schwach war und übrigblieb, musste ins Krankenhaus nach Briançon gebracht werden. Es ist aussergewöhnlich, dass das Gericht dieses Mal die Version der Polizisten hinterfragt hat, anstatt ihnen einfach zu glauben wie im Prozess gegen die «7 von Briançon» in Gap im Dezember 2018.1 Der Freispruch für Pierre Mumber ist ein sehr erfreulicher Etappen-Sieg für die Flüchtlingshelfer·innen in den Bergen, die während des ganzen Winters ihre Touren unternehmen, um Migrant·inn·en beizustehen, die beim Versuch der Überquerung der italienisch-französischen Alpen in Not geraten.

Solidarität als Delikt in den Köpfen

Ein weiterer Flüchtlingshelfer aus der gleichen Region hatte kurz zuvor weniger Glück. Der Schäfer Kevin Lucas, der zur selben Zeit wie Pierre Mumber 2 angeklagt worden war und in erster Instanz zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, sah am 23. Oktober 2019 in zweiter Instanz seine Schuld bestätigt, aber seine Strafe auf zwei Monate reduziert. Er hatte in der Nacht vom 24. auf den 25. März 2019 fünf Migrant·inn·en auf dem Alpenpass Montgenèvre an der italienisch-französischen Grenze in seinem Auto mitgenommen. Er wurde vom gleichen Gericht in Grenoble für «Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt von Ausländern» verurteilt, obwohl ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er mit seinen Fahrgästen die Grenze überquert hatte. Das sogenannte «Solidaritätsdelikt» wurde am 6. Juli 2018 vom französischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt: die Hilfe für einen illegalen Ausländer auf dem französischen Territorium aus humanitären Gründen darf demnach nicht geahndet werden – unter der Bedingung, dass keine Gegenleistung verlangt wird. Das Prinzip der Egalité (Gleichheit) hat Vorrang. Auch im Fall von Kevin Lucas wäre ein Freispruch angebracht gewesen. Doch das Solidaritätsdelikt besteht weiter in den Köpfen der Behörden und der Richter·innen. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Mensch jedem Menschen einfach helfen könnte?

  1. Siehe Archipel, Dezember 2018: «Der Prozess gegen die 7 von Briançon»; Archipel, Januar 2019: «Die 7 von Briançon verurteilt». Die 7 wurden in erster Instanz verurteilt, die Verhandlung in zweiter Instanz steht noch aus.
  2. Pierre Mumber und Kevin Lucas gelten als die + 2 von den 7 von Briançon (7+ 2). Erstaunlicherweise ging der Prozess gegen die 2 wesentlich schneller als derjenige gegen die 7, die immer noch keinen Termin vom Berufungsgericht bekommen haben.