ARCHIPEL AKTUELL: NEIN zur Zertrümmerung des Asylrechts!

von Ruedi Tobler, Walzenhausen, Schweiz, 10.05.2013, Veröffentlicht in Archipel 215

In den Archipel-Nummern 209, 210 und 213 berichteten wir über das erfolgreiche Referendum gegen die Asylgesetzverschärfung. Nun kommt am 9. Juni das Gesetz zur Abstimmung. Das EBF beteiligt sich an der Kampagne, die sich für ein NEIN engagiert. Wir hoffen, dass möglichst viele Leser_innen sich ebenfalls aktiv an der Abstimmungskampagne beteiligen werden. In der Schweiz legen wir diesem Archipel einen Flyer des NEIN-Komitees bei und bitten Euch, ihn zu verbreiten.

Die Anerkennung des Rechts auf Militärdienstverweigerung mit der Einführung des zivilen Ersatzdienstes in der Schweiz wurde zwar im Herbst 1992 mit über 80 Prozent Ja-Stimmen und von allen Ständen gutgeheißen. Aber bis heute ist dies der «Stahlhelmfraktion» in den Eidgenössischen Räten ein Dorn im Auge. Sie möchte ihn am liebsten wieder abschaffen und lässt deshalb keine Gelegenheit aus, um in den Zivildienst Schikanen einzubauen. Die Zunahme der Asylgesuche von Deserteuren aus Eritrea bot ihr die Gelegenheit, im Zusammenwirken mit der SVP1 ein Zeichen gegen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung zu setzen, indem Verweigerung und Desertion ausdrücklich kein Grund mehr sein sollen, um in der Schweiz Asyl erhalten zu können.
Zugute gekommen ist ihnen dabei der negative Ruf, der den Deserteuren anhaftet. ‘Das sind doch Feiglinge und Verräter, die ihr Vaterland ausgerechnet dann im Stich lassen, wenn es am meisten auf sie angewiesen ist, sie es mit ihrem Leben als Soldaten verteidigen sollten.’ Dagegen ist bisher mit dem positiven Bild nicht anzukommen, dass es sich bei Deserteuren um besonders verantwortungsbewusste Staatsbürger handelt, die ihren Verstand und ihr Gewissen auch beim Eintritt in die Armee nicht abgeben, sondern ihre persönliche Verantwortung auch als Soldaten wahrnehmen und im Falle eines ungerechten Krieges, oder einer völkerrechtswidrigen Kriegsführung, den Dienst verweigern.

Nur Schweden gewährte Asyl

Dass dies nicht einfach theoretische Ausführungen sind, hat sich vor rund einem halben Jahrhundert eindrücklich gezeigt - in der Zeit des Vietnamkrieges. Damals gab es viele amerikanische Soldaten, die durchaus bereit waren, für die USA Militär- und Kriegsdienst zu leisten, nicht aber im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Vietnam mitzumachen. Darum gab es eine erhebliche Anzahl von in Westeuropa stationierten Soldaten, die zu diesem Zeitpunkt desertierten, wenn ihre Einheiten nach Vietnam «verlegt» werden sollten. Das einzige westeuropäische Land, das unabhängig genug von den USA war und sich getraute, solchen Deserteuren Asyl zu gewähren, war damals Schweden. Eine solche aktive Neutralität leistete sich die Schweiz nicht, die zu dieser Zeit zwar Mitglied der Flüchtlingskonvention war, aber noch kein Asylgesetz hatte. Für viele amerikanische Deserteure aus Italien und Frankreich führte ihr Weg nach Schweden durch die Schweiz.
Meine Eltern gehörten damals zu einem Netzwerk, das amerikanischen Deserteuren bei ihrer Flucht nach Schweden behilflich war. Ich kann mich noch gut erinnern, dass hie und da ein Telefonanruf kam, dass wieder einer oder mehrere Deserteure in Genf angekommen seien und Hilfe brauchten, um nach Schweden zu gelangen. Sie lebten jeweils ein paar Tage bei uns zu Hause, bis ihr weiterer Fluchtweg nach Schweden organisiert war. Von den meisten haben wir nie mehr etwas gehört; von einem erhielten wir eine Meldung von einem, dass er gut in Schweden angekommen sei. Der Parcours durch die Bundesrepublik war nicht ungefährlich, denn aufgrund der vielen dort stationierten amerikanischen Truppen gab es auch viel US-Militärpolizei, die sich aktiv darum bemühte, Deserteuren habhaft zu werden und sie vor das Kriegsgericht zu stellen.

Möglichst keine Flüchtlinge

Bei den früheren Asylgesetzrevisionen wurde von den Befürwor-ter_innen jeweils noch angegeben, es gehe mit den Verschärfungen des Asylrechts darum, «unechte» Flüchtlinge von der Schweiz abzuhalten, damit die wirklichen Flüchtlinge aufgenommen werden könnten. Dieser Vorwand hat mit der jetzigen Asylgesetzrevision seine letzte Glaubwürdigkeit verloren. Nicht nur mit den Militärverweigerern und Deserteuren soll politischen Flüchtlingen das Asyl verweigert werden. Das gleiche Ziel verfolgt die Abschaffung des Botschaftsverfahrens. Es hat sichergestellt, dass nur Personen mit legitimen Fluchtgründen in die Schweiz kommen konnten. Dass unsere Nachbarländer kein solches Verfahren kennen, kann doch kein Grund sein, ein bewährtes Verfahren abzuschaffen.
Dahinter steht einzig und allein das Ziel, möglichst keine Flüchtlinge in der Schweiz aufzunehmen, auch wenn sie nach der Flüchtlingskonvention Anspruch auf Asyl hätten. Es ist ein trauriges Zeichen, dass sich die bürgerlichen Parteien FDP, CVP, BDP und GLP2 für die Zerstörung der Grundlagen des Asylrechts einspannen lassen. Besonders schmerzlich ist dies bei der FDP, der Partei, die bei der Gründung des Bundesstaates im 19. Jahrhundert prägend war und damals das Asylrecht gegen massiven Druck der europäischen Grossmächte verteidigt hat. Sie hat im wahrsten Sinne des Wortes Verrat an ihrem Ursprung und ihren Grundauffassungen begangen.

Schweizer «Asylantenwahn»

Die Welt hat ein Problem mit Verfolgten und Vertriebenen. In seinem Bericht Global Trends 2011 kommt das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge UNHCR weltweit auf die erschreckende Zahl von 42,5 Millionen Vertriebener. Davon ist die Schweiz nur am Rande betroffen. Die Schweizer Asylstatistik weist für 2012 eine Gesamtzahl von 80.454 Personen aus dem Asylbereich aus; sie ist also am Weltproblem nur im Promillebereich beteiligt. Offizielle Zahlen zum Kostenanteil des Asylbereichs an den Bundesaufgaben gibt es nicht; aber auch da geht es höchstens um 1,5 Prozent. Das muss in Erinnerung gerufen werden, wenn wir über die Asylpolitik reden.
Die Schweiz hat kein Flüchtlingsproblem, sondern ein Problem mit sich selber. Sie ist in einen kollektiven «Asylantenwahn» verfallen. Der hat unser Land nicht einfach befallen, sondern wird seit über zwanzig Jahren von einer Partei systematisch angeheizt. Von der Partei, die in der gleichen Zeit von einer konservativen bürgerlichen Partei in eine rechtsextreme Führerpartei umgebaut worden ist. Es geht dieser Partei und insbesondere ihrem Führer nicht um ein zu lösendes Problem, sondern um Macht, die sie erringen will, und um nicht weniger als die Zerstörung der bürgerlichen Gesellschaftsordnung.
Es mag ein Zufall sein, dass es gerade 80 Jahre her sind, seit es in unserem nördlichen Nachbarland einer Führerpartei gelungen ist, an die Macht zu kommen. Auch damals getragen von einem kollektiven gesellschaftlichen Wahn, dem «Judenwahn». Was heute beängstigt, ist die Tatsache, dass unsere bürgerlichen Parteien nichts aus der Geschichte gelernt haben und statt der Wahnpolitik der SVP-Paroli zu bieten, dieser noch die Weihe einer bürgerlichen Partei verleihen und überdies auch in der «Asylantenwahnpolitik» voll mitmachen. Auch das weckt Erinnerungen an die Zeit vor 80 Jahren, als die Schweiz den «Frontenfrühling» erlebt hat. Damals ist der Freisinn3 noch rechtzeitig zur Besinnung gekommen und hat sich umbesonnen. Da bin ich heute nicht so zuversichtlich. Aber das ist das Problem, das wir in der Abstimmung zur Asylgesetzrevision zur Diskussion stellen müssen.

Die SVP kämpft gegen die Einbettung ins Völkerrecht

Es geht in der Asylpolitik nicht um ein Problem und seine Lösung. Es geht auch nicht um eine Verschärfung des Gesetzes. Ziel der SVP ist die Zertrümmerung des Rechtsstaates – und wenn wir sehen, wie eine Revision die nächste jagt, so hat das mit Entwicklung des Rechts nichts mehr zu tun, seine Zerstörung ist in vollem Gange. Darum kämpft die SVP auch gegen die Einbettung der Schweiz ins Völkerrecht und insbesondere gegen die Menschenrechte. Denn nur wenn ihr die Isolierung der Schweiz von der Völkergemeinschaft gelingt, kann sie Erfolg mit der Installierung ihres Unrechtsstaates in der Schweiz haben, in dem eine kleine Minderheit alles zu sagen hat und die Mehrheit zu

Untermenschen degradiert wird.

Es ist symptomatisch für die vorliegende Asylgesetzrevision, dass sie in Notrecht als dringlicher Bundesbeschluss beschlossen wurde, obwohl die dafür notwendigen verfassungsmässigen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Aber wir haben in der Schweiz ja keine Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene, so dass die Unrechtmässigkeit des Bundesbeschlusses rechtlich nicht überprüft werden kann. Und die Vorlage sieht auch vor, dass in Abweichung von den gesetzlichen Rahmenbedingungen neue «Lösungen» erprobt werden dürfen.
In Riesenschritten wird der Rechtsstaat untergraben. Deshalb genügt es nicht, die dringliche Asylgesetzrevision abzulehnen. Es geht darum, endlich den «Asylantenwahn» zu durchbrechen und die bürgerlichen Parteien dazu zu bringen, zur Bürgerlichkeit zurückzufinden.

Erschienen in: Friedenszeitung Nr. 4/13, Postfach 1808, 8021 Zürich oder info(at)friedensrat.ch.

  1. Politische Partei in der Schweiz: konservativ, nationalistisch und wirtschaftsliberal. Die SVP ist die Partei in der Regierung, die am weitesten rechts steht.
  2. Respektive Freisinnig Demokratische Partei, Christlichdemokratische Volkspartei, Bürgerlich-Demokratische Partei, Grünliberale Partei.
  3. Synonym zur FDP.