Am 28. Februar stimmte die Mehrheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger gegen die «Durchsetzungsinitiative» der SVP.1 Doch die Freude darüber bleibt einem im Hals stecken.
Das – eigentlich erfreuliche – Nein zur Durchsetzungsinitiative täuscht über ein grundlegendes Defizit unserer Demokratie hinweg, das in der Annahme der bestehenden Zwei-Klassen-Gesellschaft liegt. Die Unterscheidung zwischen Schweizern und «Ausländernh gilt als selbstverständlich, bildet Grundlage und Grenze des Denkens und Debattierens. Dass am 28. Februar fast anderthalb Millionen Stimmberechtigte für eine rechtliche Apartheid votierten, folgt der Logik einer bestehenden Dominanzkultur, die ein Viertel der Bevölkerung unseres Landes von gleicher Teilhabe ausschliesst.
Mit ihrer restriktiven und entwürdigenden Einbürgerungspraxis produziert die Schweiz die Ausländer, die sie abschiebt. Neu ist, dass auch Bedürftige grundsätzlich von der Einbürgerung ausgeschlossen werden sollen. Diese bestehende, «normale» Ungleichheit wurde in den Abstimmungsdebatten kaum thematisiert. Auch die Frage, ob Abschiebungen grundsätzlich gerechtfertigt sind, kam nicht zur Sprache – im Gegenteil: Selbst Sozialdemokraten erklärten, gegen die Abschiebung von Schwerkriminellen könne ja niemand etwas haben.
Der Export von Kriminalität und Armut mit den Mitteln des Bürger- und Ausländerrechts erscheint als selbstverständlich. Fragen der internationalen Solidarität und Verantwortung – und was diese mit eigenen Interessen zu tun haben könnten – werden nicht aufgeworfen. Vom «brain drain» anderer Staaten profitiert die Schweiz gerne, Kriminelle und Bedürftige gibt sie wie mangelhafte Produkte an die Herkunftsstaaten zurück – mit wenig Rücksicht auf das Einzelschicksal.
Schliesslich wurde das Gesetz zur Umsetzung der Abschiebungsinitiative im Abstimmungskampf als moderates, rechtlich unproblematisches Gesetz hingestellt. Doch es ist weitgehend eine Kopie der Initiative und wie diese rechtlich unhaltbar.
Das Umsetzungsgesetz ist rechtlich unhaltbar
Das Umsetzungsgesetz wurde unverhältnismässig hart ausgestaltet in der Hoffnung, die SVP würde dann ihre Initiative zurückziehen. Das Parlament gehorchte vorauseilend einem «Volkswillen», der sich am 28. Februar 2016 wider Erwarten nicht realisierte. Am 1. Oktober 2016 wird dieses Gesetz in Kraft treten, welches ebenso wie die Initiative gegen die Verfassung, internationale Menschenrechtsgarantien und das Freizügigkeitsabkommen verstösst.
Auch dieses Gesetz enthält einen rechtlich unhaltbaren Automatismus: Mit der Härtefallklausel finden zwar – ausnahmsweise! – die persönlichen und familiären Verhältnisse Berücksichtigung, nicht jedoch die konkrete Schwere der Tat, das Verschulden und die Tatumstände. Simonetta Sommaruga erklärte, mit der Härtefallklausel würden nur «gröbste Verletzungen von rechtsstaatlichen Prinzipien» vermieden, auch das Gesetz würde zu Kon-flikten mit der Bundesverfassung und der EMRK (Europäische Menschenrechtskommission) führen.2 Das Gesetz ist somit nicht wort- und sinngetreu anwendbar.
Wenn die Gegner der Initiative bald kleinlaut einräumen müssen, dass das Umsetzungsgesetz – anders als im Abstimmungskampf behauptet – nicht wort- und sinngetreu angewendet werden kann, wird die SVP dies zu nutzen wissen: «Die Eliten haben das Volk schon wieder betrogen!»
Kriminalität und Rassismus
Automatismen vertragen sich schlecht mit der Demokratie, denn das Hinsehen auf den Einzelfall – der Respekt vor jedem Individuum und jedem Einzelschicksal – ist der Grundgedanke der Demokratie. Hinter Kategorien wie «Ausländer» verschwindet der Einzelfall. Das Absehen vom einzelnen Menschen und seinem Erleben ist Bedingung der Möglichkeit von Rassismus.
Die Abstimmungsdebatten zementierten den Begriff «Ausländerkriminalität» und damit eine rassistische Konstruktion. Über die Ursachen von Kriminalität und mögliche Lösungsansätze wurde kaum diskutiert. Das Kriminalitätsrisiko hängt mit Bildung, Integration, Armut, Diskriminierung, sozialer Herkunft, sozialer Ungleichheit, erlittener Ungerechtigkeit, fehlenden Lebenschancen, Perspektivlosigkeit usw. zusammen – nicht mit Nationalität.
Rassismus hat ebenfalls mit Grenzen zu tun, an welche der Mensch stösst: mit beweglichen Grenzen – individuellen und sozialen – sowie mit unbeweglichen Grenzen, die im Dasein selbst liegen. In «Objekten» lässt sich diese dreidimensionale Erfahrung menschlicher Begrenztheit und das begrenzte Wesen, welches man selber ist, festmachen, stellvertretend hassen, verachten und ablehnen.
Rassismus, Fremden- und Ausländerfeindlichkeit sind eine Form der Selbst- und Weltflucht. Auch darüber spricht kaum jemand. Stattdessen sucht die empirische Wissenschaft in der Biologie nach Ursachen der Fremdenfeindlichkeit oder denkt – im Falle der Soziologie – nicht existenzial über die gesellschaftliche Dimension hinaus (hier zeigt sich die Verdrängung menschlicher Begrenztheit in der wissenschaftlichen Theoriebildung). Philosophen und Psychoanalytiker, die den Finger auf den wunden Punkt legen könnten, fehlen in den öffentlichen Debatten – auch dies zum Schaden einer Demokratisierung unserer Demokratie.3
- Siehe Artikel im Archipel 244.
- Siehe Neue Zürcher Zeitung vom 12. März 2015.
- Siehe den ganzen Aufsatz von Kijan Malte Espahangizi: «Die Schweiz hat ein Bürgerrechtsproblem» in az/bz/ Nordwestschweiz.