SCHWEIZ / MIGRATION: Nein zur rechtswidrigen Grenzschutzinitiative!

von Simon Noori, Sosf, 17.07.2024, Veröffentlicht in Archipel 338

Am 25. Mai 2024 beschloss die rechtspopulistische SVP an einem Sonderparteitag in Basel ihre sogenannte «Grenzschutzinitiative». Schon in den Monaten zuvor deutete sich ein Frontalangriff auf das Schweizer Asylrecht an. Der nun veröffentlichte Initiativtext macht endgültig klar: die Partei geht aufs Ganze. Nicht nur will sie das Asylrecht und den Status der vorläufigen Aufnahme abschaffen, sondern auch einen Grossteil aller Geflüchteten illegalisieren und aus dem Land vertreiben. Damit bricht sie mit dem internationalen Völkerrecht und greift gleichzeitig auch noch zentrale Elemente der Schweizer Bundesverfassung an. Schon bekannt waren bisher die Forderungen nach systematischen Kontrollen an den Schweizer Grenzen (die nicht mit dem Schengen-Abkommen vereinbar sind), Einreiseverweigerungen und Abweisung von Asylsuchenden bei Einreise durch Drittstaaten (die einer Legalisierung von Pushbacks mitten in Europa gleichkommen) sowie die völkerrechtswidrige Obergrenze für die Asylgewährung von 5000 Gesuchen pro Jahr (die der Genfer Flüchtlingskonvention diametral entgegensteht). Neu hinzugekommen ist nun noch die vollständige Abschaffung der vorläufigen Aufnahme (Status F), eine Ausschaffungspflicht für Undokumentierte innerhalb von 90 Tagen verbunden mit einer Meldepflicht für öffentliche Stellen, sowie ein Ausschluss von abgewiesenen Asylsuchenden und Sans-Papiers aus den Schweizer Sozial- und Krankenversicherungen – mit dem die Partei unverhohlen auf die in der Bundesverfassung verankerte Nothilfe abzielt.

Angesichts dieses asyl- und ausländerrechtlichen Kahlschlags gibt es nur eine Devise: Asylmissbrauch der SVP stoppen! Nein zur rechtswidrigen Grenzschutzinitiative!

Simon Noori, Solidarité sans Frontières

Auf www.operation-libero.ch/de/grenzschutz-initiative-ungueltig könnt Ihr die Forderung an das Schweizer Parlament unterzeichnen, die Grenzschutzinitiative der SVP für ungültig zu erklären. Je mehr Menschen diese Forderung unterzeichnen, desto eher kann das Völkerrecht eingehalten werden, wo im Artikel 25 steht: «Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.»