LAUTSPRECHER: Mumia Abu-Jamal und das US-amerikanische Strafsystem

von Gruppe Free Mumia (Berlin), 20.11.2011, Veröffentlicht in Archipel 198

Der Fall des afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal steht seit Jahrzehnten für das Verhältnis von Bürgerrechten und politischer Repression in den USA. Als politischer Gefangener im Todestrakt hat Mumia den Blick auf die verborgenen Hochsicherheitstrakte und das beinahe wöchentlich durchgeführte, sterile Ermorden von Gefangenen durch einen Giftspritzen Cocktail erhellt. Während er selbst, begleitet von einer länderübergreifenden Solidaritätsbewegung nach beinahe 30 Jahren, noch immer um sein Leben und seine Freiheit kämpft, wollen wir im Folgenden versuchen, etwas tiefer hinter die Kulissen der Justiz und Gefängnisse sowie der politischen Repression in den USA zu schauen.

Mumia Abu-Jamals Verfahren fand 1982 in Philadelphia statt. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte die systematische Aussonderung afroamerikanischer Geschworener, das Verwenden eines erfundenen Geständnisses, das Zurückhalten entlastender Beweise sowie die Manipulation von ZeugInnen. Amnesty attestierte einen «Bruch von internationalen Mindeststandards … fairer Verfahren» und fordert seit dem genau wie Mumia selbst eine Neuverhandlung1. Mumia Abu-Jamal war als ehemaliger Pressesprecher der lokalen Black Panther Partei und bekannter kritischer Journalist mit einem extrem autoritären und offen rassistisch agierenden Gericht konfrontiert. Die politische Spannung über dem gesamten Verfahren war ein wesentlicher Charakter der gesamten Inszenierung, bestimmt von Rache an dem politischen Aktivisten. Trotzdem sind die meisten Praktiken in seinem Verfahren keine Einzelbeispiele politischer Schauprozesse, sondern Alltag für Millionen von US AmerikanerInnen in den Gerichten.

Rassismus, Klassenjustiz, Justizkarrieren und Todesstrafe

Einkommens- und Klassengrenzen sind in den USA stark ausgeprägt. Sie verlaufen nicht von ungefähr an den Unterschieden ethnischer Herkunft, sondern sind ein direktes Erbe der 300 Jahre anhaltenden Sklaverei, zuerst in nordamerikanischen Kolonien und später in den USA selbst. Zwar wurde die Sklaverei offiziell 1865 abgeschafft, aber es hat bis heute keine Entschädigung der Millionen von AfroamerikanerInnen stattgefunden. Das gleiche gilt für gewaltsame Vertreibung und den Massenmord an der ursprünglichen Bevölkerung der USA, den Native Americans.
Heute machen «People Of Color» 20 Prozent der US Bevölkerung aus, stellen aber zwei Drittel der Gefangenen in den Todestrakten und im «Normalvollzug», obwohl es statistisch gesehen keine Unterschiede in Anklageerhebungen zwischen der Bevölkerungsmehrheit und Minderheit gibt.
Zwar sind auch heute noch ab und an offene rassistische Stellungnahmen in Gerichtssälen zu hören. Ein Großteil der Verurteilungen wird aber eher durch materielle Grundlagen beeinflusst. Der Rassismus im Strafsystem ist also eher strukturell.
Mumia Abu-Jamal war genau wie die meisten «People Of Color» finanziell nicht in der Lage, eine qualifizierte Verteidigung zu bezahlen, um sich gegen eine Mordanklage angemessenen zu verteidigen. Gutachten, forensische Untersuchungen und Zeugensuche sowie verschiedene zu bearbeitende Rechtsgebiete machen in der Regel mehrere AnwältInnen sowie enorme Geldsummen erforderlich, um den grenzenlosen Mitteln der Staatsanwaltschaft etwas entgegen setzen zu können. Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA hat sich als statistischer Durchschnittswert die Summe von 200.000 Dollar ergeben, die ein/e Angeklagte/r benötigt, um nicht zum Tode verurteilt zu werden. Die allermeisten der Gefangenen in den US Todestrakten hatten keine selbst gewählte Verteidigung, sondern vom Gericht gestellte PflichtverteidigerInnen, da sie überhaupt kein Geld hatten, selbst welche zu bezahlen. Dabei fällt auf, dass diese VerteidigerInnen oft überhaupt nicht qualifiziert sind, über das Leben ihrer MandantInnen zu verhandeln. Viele haben gerade erst einen Abschluss an der Universität absolviert, oft in völlig anderen Rechtsgebieten. Natürlich sind viele dieser AnwältInnen motiviert, ihren MandantInnen zu helfen, bleiben aber wegen mangelnder Praxis und nicht vorhandener Mittel völlig chancenlos. Andere VerteidigerInnen scheitern beruflich und versuchen, sich mit von Gerichten übertragenen Fällen über Wasser zu halten. Die äusserst geringen Honorarsätze motivieren sie kaum, Hintergründe der Anklage zu recherchieren und die oft langwierige Suche nach EntlastungszeugInnen zu beginnen. Viele Gefangene haben ihre PflichtverteidigerInnen nur ein einziges Mal für wenige Stunden vor der Verhandlung gesehen, in der über ihr Leben entschieden wurde2.

Explodierende Inhaftierungsraten

Im Gegensatz dazu besteht bei Polizei und Staatsanwaltschaft ein starkes Interesse an einer Verurteilung. Bezirksstaatsanwälte sind politisch gewählte AmtsinhaberInnen, die ihre weitere Karriere oft auf die vermeintlichen «Erfolge» bei den erzielten Verurteilungen aufbauen. Gerade die Todesstrafe dient hier als Trittleiter auf dem Weg zu höheren Ämtern3. Langsam scheint sich jedoch ein Umdenken in den USA bemerkbar zu machen. Während es z.B. der Anti-Todesstrafenbewegung gelungen ist, die Todesstrafe in einigen Bundesstaaten abzuschaffen, legen neuere Untersuchungen nahe, dass WählerInnen der Todesstrafe keine große Abschreckungskraft gegen schwere Verbrechen mehr beimessen und sie für nicht mehr wichtig halten4. Trotzdem werden seit 1976 noch immer jährlich Menschen in den USA zum Tode verurteilt, in denen die Beweisführung mehr auf der sozialen Herkunft als objektiver Tatschuld der Angeklagten beruht. Natürlich hat kein Staat das Recht, Gefangene umzubringen. Aber in vielen Fällen ist es durchaus gerechtfertigt, überhaupt die Schuld der Verurteilten auf Grundlage der oben beschriebenen Sachverhalte in Zweifel zu ziehen.
Nicht nur in Todesstrafen-Verfahren greift die klassenabhängige Rechtsprechung, sondern überall. Angeklagte werden auch bei kleineren Vergehen oft mit bis zu zehn weiteren Anschuldigen von der Staatsanwaltschaft belegt. Die Angeklagten sind hilflos und lassen sich von überforderten PflichtverteidigerInnen zu einem sogenannten «Plea Bargain», einem Handel mit dem Staatsanwalt überreden. Sie bekennen sich zu der Tat aus dem Anklagekatalog schuldig, die die geringste Strafe beinhaltet und ersparen sich so das Verfahren, weitere Kosten und (zumindest anfangs) eine längere Haft. Eine Verurteilung entspricht einem «Felony Charge», also einer Verurteilung wegen einer Straftat. In den meisten US Bundesstaaten besteht die Regel «Three Strikes And You Are Out» - zu deutsch: «drei Vergehen und du bist raus». Sammelt ein/e US Bürger/in durch die Plea Bargain-Praxis also drei rechtskräftige Verurteilungen an, bedeutet das 15 bis 25 Jahre Haft und nennt sich «Lebenslänglich mit Bewährung».
Diese Praxis hat seit der Amtszeit von Präsident Reagan die Inhaftierungsraten förmlich «explodieren» lassen. Gab es vor seinem Amtsantritt nur knapp 470.000 Gefangene in den USA, sitzen derzeit 2,5 Millionen in Gefängnissen. Über 4 Millionen weitere BürgerInnen sind entweder auf Bewährung oder in Freigang-Programmen. Jede/r 31. erwachsene BürgerIn ist derzeit in Kontakt mit dem Straf- und Justizsystem. Die UNO stellt fest, dass 25 Prozent aller Gefangenen weltweit in den USA ein sitzen. Das sind mehr als in jedem anderen Land der Erde, sowohl in realen Zahlen als auch im statistischen Verhältnis zur eigenen Bevölkerung.
Das stellt gerade die Bundesstaaten vor immense Herausforderungen. Verschiedentlich berichten Medien über drohende Staatsbankrotte, da die Kosten des Strafsystems nicht mehr durch Steuern aufgebracht werden können. Es wäre jedoch völlig falsch anzunehmen, hier wären suizidale oder schlicht unfähige PolitikerInnen am Werk. Die Motivation der Masseninhaftierung hat eine andere Ursache: die Privatisierung und Gefängnisindustrie.

Der Gefängnisindustrieelle Komplex

Bereits unter Ronald Reagan als Gouverneur von Kalifornien begann in den 1970er Jahren eine Zusammenarbeit staatlicher Behörden und privatwirtschaftlicher Konzerne im Strafsystem. Waren es zunächst Pharmazie-Konzerne, die Medikamentenversuche an Gefangenen durchführten, bildeten sich schnell Teilbereichsprivatisierungen und später auch erste Produktionseinheiten in den Gefängnissen heraus. Konservative «Law and Order» Phantasien trafen hier auf ein seit Gründung der nordamerikanischen Kolonien existierendes Verlangen, möglichst unbezahlte Arbeitskraft abschöpfen zu können. Wie bereits oben erwähnt, wurde die Sklaverei zwar mit dem Ende des US-amerikanischen Bürgerkriegs abgeschafft, allerdings durch die danach beginnende Ära der «Black Codes»5 und das «Prison Rental System» unter anderem Namen weitergeführt.
Ab 1976 begann der Aufbau einer modernen Industrie in Gefängnissen. Neben der Pharmaindustrie, die den Interessensverband Correctional Corporations of America (CCA) gründete, tat sich hier auch stark die Bauindustrie hervor, allen voran der Konzern Wackenhut.
In einem Bericht der US Regierung von 2007 wird der Gefängnisindustrieelle Komplex – das umfasst sämtliche Umsätze sowohl in privaten oder staatlichen als auch gemischt betriebenen Gefängnissen – als drittgrößter «Arbeitgeber» der USA bezeichnet. Das ist sicherlich eine zynische Bezeichnung für Profiteure von Zwangsarbeit. Der Bericht schreibt der Gefängnisindustrie 2-3 Prozent der gesamten US-Wirtschaft zu. Sie ist also einer der großen Konzerne dieser Wirtschaft. Es folgt ein Beispiel aus dem SCI Greene, einem ländlichen, staatlichen Gefängnis, in dem sich auch der Todestrakt befindet, in welchem Mumia Abu-Jamal festgehalten wird. 2009 erwirtschafteten dort 1500 Gefangene einen Reingewinn von 49 Millionen Dollar. Sie produzieren orange Overalls, die in vielen US Gefängnissen getragen werden und der Weltöffentlichkeit mit den Bildern des Folterlagers Guantanamo bekannt wurden.
Während also die oft mit Steuern oder aber Abschreibungen gebauten Gefängnisse zu einer enormen finanziellen Last für Bevölkerung und Kommunen geworden sind, erwirtschaften sie zeitgleich enorme Gewinne für Konzerne. Solche Auswirkungen lassen sich überall feststellen, wo gesellschaftliche Bereiche in eine Public-Private-Partnership (PPP) umgewandelt werden. Als Motor dient in diesem Fall jedoch die gewaltsam erzwungene Arbeit von Gefangenen, die überwiegend den ethnischen Minderheiten der USA angehören.
Es verwundert kaum, dass in den Gefängnissen seit langem Arbeitsbedingungen existieren, die auf dem «freien Arbeitsmarkt» (noch) unvorstellbar sind. Die Arbeit in den Gefängnissen ist Zwang. Gewerkschaftliche Organisierung oder Betriebsräte sind verboten. Gesundheitsversorgung und damit auch Krankschreibungen obliegen häufig den ebenfalls privatisierten Gesundheitsbereichen unter Aufsicht der Gefängnisleitungen. Die «Einkommen» liegen in der Regel unter einem Dollar pro Stunde. Jegliche Konsumartikel oder auch die Kommunikationsmittel mit Angehörigen muss in den häufig ebenfalls privatisierten Gefängnisläden gekauft werden, so dass die «Löhne» in der Regel in den Gefängnissen bleiben. Widerstand, Verweigerung oder schwere Regelverstöße werden mit Einzelhaft im so genannten «Loch» geahndet, die dabei verstrichene Zeit nicht auf die gesamte Haftdauer angerechnet. Bei einem Gefängnisaufstand 2009 zerstörten kalifornische Gefangene die Produktionsfabrik ihrer Haftanstalt. Von Dezember 2010 bis Januar 2011 streikten zum ersten Mal 4500 Gefangene zeitgleich in mehreren Bundesstaaten gegen diese Arbeitsbedingungen6. Seit Sommer 2011 begannen in ca. einem Drittel der kalifornischen Gefängnissen wiederholt Hungerstreiks gegen die Haftbedingungen, auch wenn es hier mehr um Folter durch Isolationshaftbedingungen geht7. In diesen Streiks und Aufständen sehen wir bereits die Arbeitskämpfe der Zukunft, wenn die PPPs weiter ungehindert voranschreiten.
Die industrielle Verwertung von Gefangenen ist inzwischen längst auch in anderen Ländern anzutreffen. Allen voran Australien und Großbritannien, aber auch in der Bundesrepublik. Im Sachsen-anhaltinischen Burg eröffnete 2009 das erste private Gefängnis nach US-amerikanischem Vorbild. Von der Bundesregierung mit 500 Millionen Euro bezuschusst, hatte der Firmenzusammenschluss unter Leitung des Mannheimer Baukonzerns Bilfinger Berger für 20 Jahre die «Nutzungsrechte» an den ca. 450 Gefangenen überschrieben bekommen. Bilfinger Berger, die selbst noch einmal 100 Millionen investierten, rechnen sich in dieser Zeitspanne einen fünffachen Gewinn aus. Das ist also ungefähr die Summe, welche die SteuerzahlerInnen ohne Mitspracherecht bereits für den Bau der Zwangsarbeits-Produktionsstätte bezahlt haben. In Baden-Württemberg hingegen stoppte die neue Landesregierung 2011 die weitere Zusammenarbeit mit dem Sicherheitskonzern Kötter in Offenburg. Kötter, eine im NS gegründete Sicherheitsfirma, bedauerte diesen Schritt. In Köln-Ratingen vollendet Bilfinger Berger inzwischen einen weiteren privaten Gefängnisbau. Hessens früherer Ministerpräsident Koch (CDU) hatte sich über seine gesamte Amtszeit für Gefängnisprivatisierungen und härtere Strafen à la «Three Strikes» nach dem Vorbild der USA eingesetzt. Letzteres ist ihm zwar nicht gelungen, aber das Gefängnis Hünfeld wurde trotzdem teilprivatisiert. Koch wechselte nach seinem Ausscheiden aus der hessischen Landespolitik im Herbst 2010 in den Vorstand von Bilfinger Berger.

Politische Langzeitgefangene – das ungelöste Erbe der Bürgerrechtsbewegung

Zurück zum Strafsystem in den USA. Zwar ist in den Medien der westlichen Hemisphäre schon lange eine Gewöhnung an die Funktionalisierung von Menschenrechten eingetreten – die Existenz politischer Gefangener kann jedoch auch in den USA kaum noch verschwiegen werden. Gerade Fälle wie der von Mumia Abu-Jamal oder dem American Indian Movement (AIM) Aktivisten Leonard Peltier werden bis in UN-Gremien immer wieder diskutiert. Der länderübergreifenden Solidaritätsbewegung ist es gelungen, die Debatte bis in die Parlamente zu tragen, wie auch Beschlüsse in der EU zeigen8.
In den 1960ern gab es einen weltweiten Aufbruch für ein selbst bestimmtes Leben. Überall wurde die kapitalistische Weltordnung und ihre von der Ausbeutung Lateinamerikas, Afrikas und Asiens geprägte Gesellschaftsordnung in Frage gestellt. Die Diskurse dieser Bewegungen gehören noch immer zu den Grundlagen heutiger Auseinandersetzungen. In den USA bildeten sich zahlreiche Bewegungen, um den staatstragenden Rassismus abzuschaffen sowie Grundrechte für alle zu erkämpfen. Die weit über die USA hinaus einflussreichste dieser Bewegungen war die Black Panther Party. Noch immer sitzen aus den Kämpfen der 1960er zahlreiche Menschen im Knast – die allermeisten genau wie Mumia Abu-Jamal ohne jegliche Schuldbeweise, verurteilt und bis heute festgehalten, allein aufgrund ihrer politischen Überzeugungen.
Ob es die noch immer über 40 Gefangenen aus der Black Panther Party oder aus der AIM, der puertorikanischen Befreiungsbewegung, der Black Liberation Army (BLA) und mit ihr AktivistenInnen des Weather Underground wie David Gilbert, der MOVE AktivistInnen oder aber Angehörige jüngerer Bewegungen wie der Tierrechtsszene (Stichwort «Greenscare»), den Cuban 5 oder der anarchistischen Bewegung sind: Immer wieder manifestiert sich der Rachegedanke, der sich wie ein roter Faden durch die Justiz und Gesetzgebung der USA zieht. Dass ein ehemalige Mitgefangener von George Jackson namens Hugo Pinell bereits seit 1964 (ursprünglich aufgrund eines «Plea Bargains») inhaftiert ist, mutet genauso unvorstellbar an wie die Tatsache, dass der BLA Aktivist Sekou Odinga nach 25 Jahren Haft seit knapp fünf Jahren hätte entlassen werden können. Er wird von den Behörden aber weiterhin festgehalten. Oudinga wird beschuldigt, an der Befreiung von Assata Shakur beteiligt gewesen zu sein. Leonard Peltiers Fall ist nur noch als fortgeführte Vernichtungsgeste gegenüber der Urbevölkerung der USA zu verstehen: Obwohl selbst das ermittelnde FBI in den 1980ern eingeräumt hat, dass sie nicht wüssten, wer die Beamten erschossen hat, für deren Tötung Peltier bereits 1976 verurteilt wurde, sitzt der inzwischen 67-jährige weiter in Haft. Gesundheitlich schwer angeschlagen wurde er im Sommer 2011 in Isolationshaft gesteckt und anschließend weit weg von seinen Angehörigen verlegt, um die immer lauter werdenden Rufe nach seiner Freilassung zu ersticken. Doch genau wie bei Mumia Abu-Jamal wird dies den Behörden nicht gelingen.
Im Oktober 2011 hat eine Freilassungskampagne begonnen, die neben der Freiheit von Mumia und den vielen anderen politischen Langzeitgefangenen auch die rassistische Rolle der Institutionen, der Gefängnisindustrie und der Todesstrafe thematisiert.9
Free Mumia... and the rest will follow!

  1. Amnesty International Report (2000) «USA - Ein Leben in der Schwebe. Der Fall Mumia Abu-Jamal». http://www.againstthecrimeofsilence.de/material/News/AI-Mumia-Deutsch.doc/view
    im Original: «USA: A life in the balance - the case of Mumia Abu-Jamal» http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/001/2000
  2. Vergleiche hier auch die WDR Dokumentation von 2005:
    «Chronik einer Hinrichtung – die letzten Worte der Francis Newton» http://www.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2010/1116/7_texas.jsp
  3. Rechtsanwältin Martha Conley in der Dokumentation «Justice On Trial» (USA 2010), zu Deutsch «Justiz auf dem Prüfstand» - Trailer beim Laika Verlag: http://www.youtube.com/watch?v=Fq7Xe80lhjU
  4. Where America Stands on the Death Penalty (14.09.2011) http://www.californiaprogressreport.com/site/node/9362
  5. «Black Codes» - rassistische Strafgesetzgebung zur ausschließlichen Kriminalisierung von Afroamerikaner_innen, erlassen ab 1870 in den ehemaligen konföderierten US Bundesstaaten. Hierbei löste der Staat mit einem Gefangenen Vermietungssystem die vormals privaten Sklavenbesitzer_innen ab. Eine detaillierte Untersuchung über das Ausmaß und die damit verbundene Verhinderung und Vernichtung einer Entwicklung afroamerikanischen Lebens in den USA bietet Richard A. Blackmons Buch: «Slavery By Another Name» (Doubleday (512p) ISBN 978-0-385-50625-0) http://www.slaverybyanothername.com/the-book/
  6. «Georgia» Gefangenenstreik, benannt nach dem Bundesstaat, wo er begann: http://www.nytimes.com/2010/12/12/us/12prison.html?_r=1&emc=eta1
  7. Kalifornischer Knast-Hungerstreik geht weiter (26.09.2011) http://de.indymedia.org/2011/09/316860.shtml
  8. Entschließungsantrag B7-0545/2010 zum Tag gegen die Todesstrafe 2010 http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=MOTION&reference=B7-2010-0545&language=DE
  9. Empfohlene deutschsprachige Webseiten sind hier die der Freilassungs-Kampagne http://www.freiheit-fuer-mumia.de/ , des Berliner Free Mumia Bündnis http://www.mumia-hoerbuch.de/ und der Leonard Peltier Solidaritätsgruppe Rhein/Main http://www.leonardpeltier.de/