DOSSIER SAATGUT: Norwegens Nein zu strengerem Sortenschutz

von Heike Schiebeck Longo maï, Via Campesina Austria, 19.01.2011, Veröffentlicht in Archipel 189

Bauerngewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen brachten in den vergangenen Jahren in Norwegen restriktive Saatgutgesetze zu Fall. Das Recht auf freien Nachbau von Saatgut blieb erhalten.

Norwegische BäuerInnen und GärtnerInnen dürfen wieder Saatgut aus eigener Ernte gewinnen, aussäen und untereinander tauschen, auch von geschützten Sorten, die in der Hand von privaten Firmen sind. Als Norwegen vor einigen Jahren seine Saatgutindustrie privatisierte, begann die Regierung auch die diesbezügliche Gesetzgebung, nämlich den Sortenschutz und die Saatgutgesetze zu überarbeiten. Die kleinen norwegischen Saatgutfirmen erhofften sich Einnahmen aus Nachbaugebühren, die Bauern zahlen müssen, weil sie selbst gewonnenes Saatgut von lizenzierten Sorten nicht mehr frei verwenden dürfen. Deshalb schlugen sie vor, die Sortenschutzgesetze zu ändern, damit Norwegen Mitglied von UPOV 1991 werden könne. UPOV ist der Name des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (siehe Kasten). Das Abkommen von 1991 verbietet BäuerInnen den Austausch von Saatgut. Im Januar 2005 fand eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzesentwurf statt. Aus zwei Gründen gab es entschiedene Proteste:

  1. Das neue Gesetz würde die traditionellen bäuerlichen Rechte, Saatgut und Zuchtmaterial aus eigener Ernte zu verwenden und zu tauschen, die sogenannten Farmers’ Rights, einschränken.
  2. Die Kosten würden an die norwegischen Bauern und Bäuerinnen weitergegeben, die für jede Aussaat Saatgut neu kaufen müssten.
    Bei einigen Arten könnten KleinbäuerInnen zwar eigenes Saatgut verwenden, müssten dafür aber Nachbaugebühren zahlen. Sogar die Saatgutindustrie, die den Gesetzesvorschlag zuerst unterstützt hatte, sprach sich für mehr bäuerliche Freiheit aus.
    Im September 2005 wurde eine neue Regierung gewählt. Der neue Minister für Landwirtschaft und Ernährung, ein ehemaliges Vorstandsmitglied der größten Bauerngewerkschaft und Mitglied der Arbeiterpartei, ließ den Gesetzesvorschlag, mit dem Norwegen Mitglied von UPOV ’91 werden sollte, sofort fallen. Er lehnte ihn ab, weil dieser sich nachteilig auf die bäuerlichen Rechte auswirken würde. Bäuerinnen und Bauern jubelten. Norwegen blieb weiterhin Mitglied von UPOV ’78, das den BäuerInnen weitreichende Rechte an Saatgut einräumt. Einige Monate später sicherte der Minister der Saatgutindustrie finanzielle Mittel zu, um ihre Einkommensverluste zu kompensieren. Da die Saatgutindustrie nicht sehr groß, kaum profitabel, aber lebensnotwendig für die Landwirtschaft des Landes ist, war das ein wichtiger Schritt.
    Die Entscheidung, das Gesetz und somit die Mitgliedschaft bei UPOV ’91 abzulehnen, muss als ein Sieg der Farmers’ Rights in Norwegen gesehen werden. Diese sind im Internationalen UN-Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR-FA) verankert. Farmers’ Rights oder die bäuerlichen Rechte, Samen aus eigener Ernte zu gewinnen, zu tauschen und zu vermarkten, dürfen durch nationale Gesetzgebung nicht beschnitten werden.
    Aber Norwegen ist nicht halb so weit wie Indien, das die Gesetzgebung mit viel Aufwand angepasst und Sortenschutzgesetze eingeführt hat, die sowohl die Rechte der Bauern als auch der Züchter respektieren. Die Bauern dürfen unter gewissen Bedingungen sogar geschütztes Saatgut verkaufen. Viele Länder des globalen Südens, in denen 80 Prozent und mehr der Bevölkerung in der Landwirtschaft arbeiten und ihre Flächen mit selbstgewonnenem Saatgut bestellen, werden über Freihandelsverträge mit OECD-Staaten gezwungen, UPOV ’91 zu unterzeichen. Das hat verheerende Folgen für die Subsistenzbauern dieser Länder. Es sichert den Saatgut- und Agrochemiekonzernen zukünftige Profite, weil alle früher oder später auf gekauftes Saatgut umstellen müssen.

Schiefe Gesetzeslage

Aber zurück nach Norwegen: Erst mit den öffentlichen Diskussionen um den Beitritt Norwegens zu UPOV ’91, der verhindert werden konnte, entdeckten Leute aus der Zivilgesellschaft, dass die frühere Regierung bereits 2004 außerdem auch ein sehr restriktives Saatgutgesetz erlassen hatte, welches Tausch und Verkauf von Saatgut für Bäuer-Innen verbot. In der Praxis wurde das Gesetz zwar nicht vollzogen, die BäuerInnen machten weiter wie vorher. Dennoch ermutigte diese Gesetzeslage niemanden, auf dem Gebiet der kultivierten Pflanzenvielfalt innovativ tätig zu sein.
Die lose Koalition aus NGOs, WissenschaftlerInnen und allen Bauernorganisationen, die schon die Unterzeichnung von UPOV ’91 verhindert hatte, wurde 2007 wieder aktiv und machte durch Zeitungsartikel und Briefe an das Ministerium die Öffentlichkeit auf die schiefe Gesetzeslage aufmerksam. Richtig aktuell wurde die Frage, als Norwegen seine Gesetze an die neuen EU-Richtlinien zu Erhaltungssorten aus den Jahren 2008 und 2009 anpassen musste. Bisher nicht gelistete Sorten müssen für den Verkauf registriert werden, sind dann zwar legal verkäuflich, jedoch nur unter quantitativen und geographischen Beschränkungen und mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR ist Norwegen verpflichtet, bestimmte EU-Richtlinien, wie etwa jene zu Patenten und Saatgut, umzusetzen.
Nach umfassenden Gesprächen mit allen betroffenen Interessensgruppen und einer öffentlichen Anhörung kippte die Regierung das Gesetz von 2004 und brachte im April 2010 neue Verordnungen heraus. Diesen liegen die EU-Richtlinien für Erhaltungssorten zugrunde, legen dieselben aber großzügig aus. So dürfen Bauern, Bäuerinnen und SortenerhalterInnen auf einer nichtkommerziellen Grundlage Saatgut tauschen und verkaufen. Nach einem vereinfachten Modus dürfen sie Erhaltungssorten vermarkten und alle Sorten, die sie wünschen, anbauen. Die Ursprungsregionen werden weit gefasst. Norwegen hat versucht, die EU-Richtlinien so weit wie möglich zu dehnen, und die Situation ist in dieser Beziehung besser als in den meisten EU-Ländern.

Wie können wir diese Erfolge erklären? Ein wichtiger Grund ist wahrscheinlich, dass transnationale Saatgutkonzerne auf dem norwegischen Saatgutmarkt praktisch nicht existieren. Das Land hat sehr spezielle Bedingungen für die Landwirtschaft aufgrund der kurzen Wachstumsperiode mit sehr langen Tagen und viel Tageslicht. Es braucht also Saatgut, das diesen klimatischen Bedingungen angepasst ist. Der Saatgutmarkt ist klein und Anteile der größten Saatgutfirma gehören einer bäuerlichen Genossenschaft. So gab es zwar etwas aber nicht sehr viel Lobbying seitens der Saatgutindustrie in Norwegen. Weiters waren sowohl die akademische Welt als auch die Bauernorganisationen an den Anhörungen beteiligt und konnten ihre Analysen und Bedenken den Behörden klar machen. Dieser Prozess ebnete den Weg für das Nein der neuen Regierung, UPOV 1991 zu unterzeichnen und führte später zur Umsetzung der Erhaltungssortenrichtlinie, die für Bauern und Bäuerinnen einigen Spielraum lässt.

Die UPOV-Abkommen

UPOV (Union internationale pour la protection des obtentions végétales) ist der Name des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen mit Sitz in Genf. Eine diplomatische Konferenz in Paris beschloss 1961 die Gründung des Verbandes und das erste UPOV-Abkommen.
Dieses trat 1968 in Kraft, nachdem es Großbritannien, die Niederlande und Deutschland ratifiziert hatten. 1972, 1978 und 1991 wurden jeweils neue Abkommen beschlossen, die die Rechte der Züchter mehr und mehr ausweiteten. UPOV gewährt Pflanzenzüchtern und der Saatgutindustrie geistige Eigentumsrechte auf Pflanzenzüchtungen und begünstigt das Entstehen neuer Pflanzensorten. Das Abkommen von 1991 verstärkte die Rechte der Züchter drastisch – zu Lasten der Bauernrechte: In den Unterzeichnerstaaten von UPOV ’91 ist der Austausch von Saatgut und Vermehrungsmaterial unter Landwirten verboten. Auch der Nachbau mit Vermehrungsmaterial bei Obstbäumen, Beeren und Gemüse ist untersagt. Den Nachbau von Saatgut können Mitgliedstaaten in beschränktem Maße ausnahmsweise bewilligen. In jedem Fall darf nur Saatgut nachgebaut werden, das auf dem eigenen Hof vermehrt wurde. Dabei müssen aber stets die «berechtigten Interessen des Züchters» respektiert werden. Das bedeutet: Bei größeren Mengen wird eine Gebühr für den Nachbau erhoben. Zu den heute 68 Mitgliedern der UPOV gehören die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten. 45 Mitglieder haben die Akte von 1991 ratifiziert.
Staaten, die der UPOV beitreten wollen, müssen Sortenschutzgesetze erlassen, die mit UPOV ’91 übereinstimmen. UPOV ’91 entspricht offensichtlich nicht den Bedürfnissen des globalen Südens: Von 15 Ländern, die durch ihren früheren Beitritt noch die Akte von 1978 übernehmen konnten – zwölf aus Lateinamerika, zudem China, Kenia und Südafrika –, hat in der Zwischenzeit kein einziges Land die Akte von 1991 ratifiziert. Es ist offensichtlich, dass ihnen UPOV ’78 besser entspricht.
Industrieländer und Südafrika führten die Verhandlungen für UPOV ’91 ohne die Situationen und Bedürfnisse der Länder des globalen Südens zu berücksichtigen. Entsprechend entstand ein Schutzsystem für die industrialisierte Landwirtschaft des Nordens. Interessensgruppen werden nur selektiv eingebunden. Wenn neben den Unterzeichnerstaaten nur die Saatgutindustrie am Verhandlungstisch sitzt, kann es kein ausgewogenes Resultat geben. Die Partizipation von NGOs und der Bauernorganisation La Via Campesina wurde 2009 aus politischen Gründen abgelehnt. Nach Protesten gewährte man im Oktober 2010 La Via Campesina und APBEBES (l’Association pour une sélection de plantes bénéficiant à la société) zumindest in einigen Gremien Beobachterstatus.

Quellen: Regine Andersen: Norway’s no‘ to stricter plant breesers’ rights. www.farmersrights.org
François Meienberg: Gefährdete Bauernrechte. www.evb.ch