UNGARN: Terrorismus auf Ungarisch

de Michael Rössler, Fédération Européenne des Radios Libres (FERL), Forum Civique Européen (FCE), 24 févr. 2018, publié à Archipel 267

Am 8., 10. und 12. Januar fanden neue Verhandlungen im Prozess gegen Ahmed H. statt, der Ende 2016 in Ungarn wegen «Terrorismus» zu 10 Jahren Haft verurteilt worden war. Ein Vertreter des Forum Civique war als internationaler Prozessbeobachter vor Ort.

Um den Prozess zu verstehen, muss man die Vorgeschichte kennen. Wir erinnern uns an den Sommer 2015: Hundertausende von Menschen, hauptsächlich aus dem Kriegsland Syrien, flüchten über die so genannte Balkanroute in Richtung West- und Nordeuropa. Am 15. September 2015 stellt das Durchgangsland Ungarn die Stacheldrahtmauer an der Grenze zu Serbien fertig, ruft den Krisenfall aus und ändert gleichentags das Asylgesetz und das Strafgesetzbuch. Seit dieser Revision wird die «illegale Einreise» mit maximal 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht.
Erfolgt der «illegale Grenzübertritt» im Rahmen von Massenausschreitungen, drohen der beschuldigten Person bis zu 5 Jahren Haft. Der Grenzübergang zu Serbien in Röszke, wo zuvor noch mehrere Tausend Menschen pro Tag in die EU einreisen konnten, ist von einem Tag auf den anderen geschlossen. Rund 2‘000 Flüchtende sitzen fest.
An diesem 15. September 2015 beginnen deshalb auch die Proteste gegen das plötzlich neu eingeführte Grenzregime und sie werden am folgenden Tag fortgesetzt. Es kommt zu Auseinandersetzungen mit der massiv aufgebotenen Polizei, die ohne Rücksicht auf alte Menschen und Kinder Tränengas, Schlagstöcke und Wasserwerfer einsetzt.
Angebliche Bedrohung
Insgesamt werden 11 Personen verhaftet: die sogenannten «Röszke 11», darunter Ahmed H., der in diesem Moment seine Eltern und andere Familienmitglieder auf der Flucht aus Aleppo mit dem Ziel Deutschland begleitet. Er ist syrischer Herkunft, lebt aber mit seiner Frau und seinen Kindern in Zypern und ist somit EU-Bürger. Den «Röszke 11» – u.a. ein junger Mann im Rollstuhl sowie die betagte und kranke Mutter von Ahmed H. – wird der illegale Grenzübertritt im Rahmen von Massenausschreitungen vorgeworfen. Ahmed H. wird zusätzlich unter dem Anti-Terrorgesetz angeklagt, weil er ein Megafon gehalten und der Polizei mit zwei zum «V» ausgestreckten Fingern angeblich ein Ultimatum gesetzt sowie Gegenstände gegen die Polizei geworfen haben soll.
Ungarn kennt eine ganz spezielle Terrordefinition: Um eine terroristische Handlung zu begehen, genügt es, wenn eine Forderung gegenüber dem Staat – hier der Grenzübertritt – mit einer Drohung verbunden wird – hier das angebliche Ultimatum bzw. das Werfen der Gegenstände. In der Folge wird Ahmed H. «als gläubiger Muslim vor Gericht sowie in der Öffentlichkeit zum radikalen Islamisten stilisiert und dient so im (…) rassistisch aufgeladenen Diskurs als Beleg für die angebliche Bedrohung für die Mehrheitsgesellschaft, die von Geflüchteten und Migrant·innen ausgehe,» stellt eine Prozessbeobachterin der Demokratischen Jurist·in-nen aus der Schweiz fest.1
Verurteilung und Rekurs
Ahmed H. wird am 30. November 2016 in einem Schnellverfahren ohne Beweise zu 10 Jahren Haft verurteilt, begleitet von einer Hetzkampagne in den Medien. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft (sie fordert eine Straferhöhung auf mehr als 17 Jahre) legen Berufung ein und in der zweiten Instanz im Juni 2017 wird das Verfahren an die erste Instanz zur Neubeurteilung zurückverwiesen, weil zu viele Fragen ungeklärt seien und vorhandene Beweismittel nicht berücksichtigt worden waren. Das Berufungsgericht entscheidet gleichzeitig, den Angeklagten in Untersuchungshaft zu belassen. Damit befindet er sich zu diesem Zeitpunkt seit knapp zwei Jahren in Haft und unterliegt strengen Kontakteinschränkungen – so darf er weder Briefe schreiben noch erhalten und der überwiegende Teil gestellter Besuchsanträge wird abgelehnt. Die Schweizer Prozessbeobachterin zieht das Fazit: «Vor dem Hintergrund des konkreten Verfahrens lassen sich aus der langen Dauer der Untersuchungshaft zwei Botschaften ableiten: Nach innen bedeutet sie eine Demonstration von Härte, nach aussen Abschreckung.»2
Die neuen Anhörungen finden im Oktober und November 2017 statt und danach wieder im Januar 2018.
Prozessbeobachtung
Im Namen der «Fédération Européenne des Radios Libres» (FERL) und des Europäischen BürgerInnen Forums (FCE, Forum Civique Européen) gehe ich als Beobachter an die Anhörungen vom 8., 10. und 12. Januar 2018. Im kleinen Saal des Gerichtes in der Stadt Szeged im Süden Ungarns, nahe der serbischen Grenze, haben sich rund 20 Zuschauer·innen eingefunden: vor allem junge Menschen vom internationalen Komitee «Free the Rözske 11», die sich seit Anfang an mit Ahmed H. und seiner Familie solidarisiert haben, zwei Vertreter·innen von Amnesty International, eine Anwältin der «Demokratischen Jurist·innen» aus der Schweiz und eine Vertreterin des «Komitees für Grundrechte und Demokratie» aus Deutschland. Grosse internationale Medien sind nicht da; lediglich ein ungarischer Journalist, der für die Deutsche Presseagentur arbeitet, macht Notizen. Dafür ist das staatliche ungarische Fernsehen omnipräsent, filmt ungehindert im ganzen Gerichtssaal und liefert die Bilder für die Abendnachrichten nach dem ersten Prozesstag, in denen Ahmed H. – wie schon zuvor – als Terrorist bezeichnet wird, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und die Unschuldsvermutung gilt.
Der Vizepräsident der extrem rechtsnationalistischen Regierung Viktor Orbans gibt dazu eine Erklärung ab, in der er Ahmed H. als Protagonisten des sogenannten Soros-Plans vorführt. Die Regierung vertritt die Verschwörungstheorie, dass der amerikanische Milliardär jüdisch-ungarischen Ursprungs George Soros in Tateinheit mit der EU die Masseneinwanderung nach Europa fördere, um eine offene, multikulturelle Gesellschaft zu schaffen, wodurch das Abendland destabilisiert werde.
Befragung
Während zwei Prozesstagen werden Videofilme von den Ausschreitungen an der Grenze im September 2015 gezeigt. Der Richter geht die Aufnahmen akribisch nach Bildern von Ahmed H. durch und befragt ihn ausführlich mit Hilfe eines Arabisch-Übersetzers dazu – eine korrekter wirkende Vorgehensweise als diejenige der inzwischen ersetzten Richterin im ersten Verfahren. Der Rahmen ist jedoch nach wie vor sehr bedrückend (siehe Stellungnahme im Kasten). Der Angeklagte beteuert immer wieder, zum Dialog aufgerufen zu haben und nicht zur Gewalt. Dass er in einer Affekthandlung einmal drei Steine geworfen hat, bestreitet er nicht; in welche Richtung, bleibt jedoch unklar. Ahmed H. wirkt in seinen Aussagen ausgesprochen kooperativ und entspricht in keiner Weise dem Bild, das von ihm durch die Propaganda der Orban-Regierung gezeichnet wird.
Der dritte Prozesstag geht ziemlich abrupt schon am Mittag zu Ende. Der Richter verkündet, dass weitere Verhandlungstage für März 2018 anberaumt würden. Die Parteien einigen sich schliesslich auf den 14. und 19. März. Die vorangegangenen Tage haben den Terrorismusvorwurf wiederum nicht bewiesen, eine positive Tatsache, aber es bleibt der bittere Geschmack zurück, dass sich der Prozess immer länger hinzieht, Ahmed H. weitere zwei Monate im Gefängnis warten muss und kein Ende absehbar ist.
Am Anfang April 2018 sind Parlamentswahlen in Ungarn. Die Regierung braucht noch den «gefährlichen Terroristen», um von den wirklichen Problemen des Landes abzulenken, die da wären: hohe Arbeitslosigkeit, Armut, Auswanderung.
Michael Rössler

Weitere Quellen: «Jagdszenen in Ungarn», Archipel Nr. 265, Dezember 2017
Mehr Informationen: www.freetheroszke11.weebly.com

Stellungnahme zum Prozess gegen Ahmed H.
vom 8., 10. und 12. Januar 2018 in Szeged, Ungarn
Als internationaler Beobachter wohne ich dem Prozess gegen Ahmed H. bei. Schon am ersten Prozesstag im Januar 2018 bekomme ich den Eindruck eines kafkaesken Albtraumes. Der Angeklagte wird von zwei gross gewachsenen, schwarz gekleideten, vermummten Anti-Terror-Polizisten in den Gerichtssaal geführt. Er trägt Handschellen, eine Leine, die ihn an einen der Polizisten kettet, und eine Fussfessel. Sobald Ahmed H. auf der Anklagebank Platz genommen hat, werden ihm zwar die Handschellen abgenommen, doch Leine und Fussfessel bleiben. Während der ganzen Verhandlung sind die beiden Anti-Terror-Polizisten als «Bewachung» links und rechts von Ahmed H. postiert.
Seit seiner Verhaftung im September 2015 wird Ahmed H. ohne glaubhafte Beweise als «Terrorist» bezeichnet und als solcher behandelt – ein Verhalten der ungarischen Regierung, ihrer Behörden und Medien, das allen humanen und ethischen Werten widerspricht. Als auswärtiger Beobachter kann ich nur den Eindruck mit nach Hause nehmen, dass es sich bei dem Verfahren um einen politischen Schauprozess handelt, um Migrantinnen und Migranten pauschal zu kriminalisieren und die Abschottung Ungarns zu rechtfertigen.
Im Jahr 1956, nach der blutigen Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn, mussten Tausende von Menschen dieses Land verlassen und sich in der Fremde eine neue Existenz suchen. Sie konnten mit grosszügiger Aufnahme rechnen. Umso mehr bin ich schockiert, dass die Regierung und die Behörden eines Landes, das eine solche schwerwiegende Situation erfahren musste, die Flüchtenden von heute abweist, schikaniert und zu Kriminellen und Terroristen stempelt.
Ahmed H. hat Mitglieder seiner Familie im Jahr 2015 auf der Flucht aus dem Kriegsland Syrien begleitet. Flucht ist kein Verbrechen, und Flüchtende zu schützen, auch nicht. Deshalb hoffe ich, dass Ahmed H. in Kürze seine Freiheit wiederfinden und zu seiner Frau und seinen Kindern zurückkehren kann.
Szeged, 10. Januar 2017
Michael Rössler, Fédération Européenne des Radios Libres (FERL),
Forum Civique Européen (FCE)