Österreich: Haider probt den Aufstand

de Brigitte und Thomas Busch, Klagenfurt, Februar 2002, 14 juin 2002, publié à Archipel 95

In Frankreich nimmt ein Untersuchungsrichter, der im Umfeld des ehemaligen Bürgermeisters von Paris und jetzigen Staatspräsidenten ermittelt hat, den Hut. In Italien führt Premier Berlusconi im Zusammenhang mit den gegen ihn laufenden Korruptionsvorwürfen eine Kampagne gegen die unabhängige Gerichtsbarkeit. In Österreich nimmt der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider ein die slowenischsprachige Minderheit betreffendes Höchstgerichtsurteil zum Anlass, den Aufstand gegen die Institutionen des Rechtsstaats zu proben.

Grund genug, der Frage nachzugehen, was es mit der Infragestellung einer der grundlegenden republikanischen Errungenschaften, der Gewaltentrennung, auf sich hat. Im Fall Kärnten offenbart der sogenannte Ortstafelkonflikt eine zusätzliche Dimension: den Versuch, neue Mechanismen der Machtausübung durchzusetzen, eine Art Refeudalisierung im Zeichen der Globalisierung.

Im Jahr 1972 wurden im sogenannten Kärntner Ortstafelsturm die eben erst im gemischtsprachigen Gebiet Kärntens aufgestellten Straßenschilder mit deutscher und slowenischer Ortsbezeichnung über Nacht von einem aufgebrachten Mob ausgerissen. Drei Jahrzehnte später erlebt Kärnten eine Neuinszenierung des Volkszorns am gleichen Objekt. Der Regisseur heißt diesmal Jörg Haider. Seit 1999 ist er wieder Landeshauptmann von Kärnten, nachdem er dieses Amt einige Jahre zuvor auf Grund seines Lobes der „vorbildlichen Beschäftigungspolitik im Dritten Reich“ hatte räumen müssen. Kärnten, so lässt er verlauten, könne sich nicht darauf einlassen, „über Schleichwege ein slowenisches Territorium“1 auf eigenem Boden zu schaffen – und bringt damit jene „Kärntner Urangst“ ins Spiel, die schon die Orststafelstürmer von 1972 geleitet hatte. Die Furcht vor einem angeblich drohenden Anschluss der zweisprachigen südlichen Landesteile an das sozialistische Jugoslawien war schon damals für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Heute, wo das Nachbarland Slowenien heißt, nicht einmal zwei Millionen Einwohner zählt und sich anschickt, in die EU aufgenommen zu werden, wirkt die Argumentation vollends aus der Luft gegriffen. Auf den ersten Blick erinnert der anachronistische Streit um die Beschriftung von Ortstafeln unwillkürlich daran, auf welche Weise Hunde ihr Revier zu markieren pflegen.
Dennoch, hinter dieser vordergründigen Provinzposse verbirgt sich bei genauerem Hinsehen ein durchaus zeitgemäßer Konflikt: die Herausforderung des überlieferten Rechtsstaates mit seinen formalisierten Institutionen und Spielregeln durch eine sich selbstherrlich gebärdende Regionalgewalt, die sich auf ein unübersichtliches System informeller Hörigkeiten stützt und bei Bedarf auf die plebiszitäre Mobilisierung des „Volkswillens“ zurückgreift.

Wer den Rechtsweg einschlägt, ist ein Brandstifter In Kärnten schien der Minderheitenkonflikt, der in den siebziger und achtziger Jahren noch für Schlagzeilen gesorgt hatte, im Verlauf der letzten zehn Jahre zur Ruhe gekommen zu sein. Seit dem 13. Dezember 2001 stehen die Zeichen wieder auf Sturm. Haider gab den Einsatz, und vieles scheint ihm Recht zu geben, dass sich der bedingte Reflex der Kärntner „Urangst“ auch im 21. Jahrhundert noch wie auf Knopfdruck mobilisieren lässt.
Stein des Anstoßes ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), zu dem die Beschwerde eines slowenischsprachigen Kärntner Rechtsanwaltes Anlass geboten hatte. Dieser hatte eine Strafverfügung wegen zu schnellen Fahrens im Ortsgebiet der Südkärntner Gemeinde St. Kanzian mit der Begründung beeinsprucht, das Ortsgebiet sei wegen der fehlenden Zweisprachigkeit der Ortstafel nicht „gehörig kundgemacht“. Der oberste Gerichtshof leitete daraufhin eine Prüfung jener Bestimmung des geltenden Volksgruppengesetzes ein, mit der die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in den gemischtsprachigen Gebieten Kärntens und des Burgenlandes seit 1976 gesetzlich geregelt ist. Am 13. Dezember ergeht der Richterspruch: Die bisherige gesetzliche Regelung wird als verfassungswidrig aufgehoben, da sie gegen den Minderheitenschutzartikel des mit den Alliierten geschlossenen Staatsvertrages von 1955 verstößt, dem Österreich die Wiedererlangung seiner Unabhängigkeit verdankt. Dieser steht im Verfassungsrang und stellt gleichzeitig eine völkerrechtliche Verpflichtung dar. Der Gesetzgeber, das österreichische Parlament, wird vom Verfassungsgerichtshof aufgefordert, innerhalb eines Jahres das betreffende Gesetz dahingehend zu korrigieren, dass die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln auch in jenen gemischtsprachigen Orten gewährleistet wird, in denen der slowenische bzw. kroatische Bevölkerungsanteil auf Grund der vergangenen Volkszählungsergebnisse um die zehn Prozent liegt. Das 1976 gegen den Widerstand der Minderheitenorganisationen vom Parlament beschlossene Volksgruppengesetz hatte die Latte mit 25 Prozent wesentlich höher angesetzt.
Der Richterspruch kommt alles andere als überraschend. In den vergangenen Jahren mussten zu restriktive Regelungen in der Minderheitengesetzgebung bereits mehrfach vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden. Erst im Vorjahr hatte der VfGH in der Frage der Amtssprachenregelung eine analoge Entscheidung getroffen, die ohne jegliches Aufsehen über die Bühne gegangen war.
In Kärnten geht Jörg sogleich zum Angriff über und interpretiert den Spruch der Verfassungsrichter als Kriegserklärung an Kärnten um. Von ihm aus gebe es keine Bereitschaft, zusätzliche Ortstafeln aufzustellen2 . Das Verfassungserkenntnis bezeichnet er als „vorverlegten Faschingsscherz“3 , „politisches Urteil“4 . Gemünzt auf jene, die den Rechtsweg beschreiten, spricht Haider von „Kärntenhassern“5 und „Zündlern“. Dann geht er noch einen Schritt weiter und greift den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes persönlich an. Unter Verweis auf ein Treffen mit dem slowenischen Staatspräsidenten spricht er ihm die Voraussetzungen ab, „unanfechtbar zu entscheiden“, und bezichtigt ihn, die Unwahrheit gesagt zu haben. Sein Verhalten sei „auf alle Fälle unwürdig und unpatriotisch“.6 Um sich gegen diese Verunglimpfungen zur Wehr zu setzen, sieht der attackierte Höchstrichter nur noch den Ausweg, zur Klärung der Vorwürfe die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen sich selbst zu beantragen. Nach eingehender Prüfung der von Haider eingereichten „schriftlichen Beweise“ kommt das Höchstgericht zum Schluss, dass es keinerlei Anhaltspunkte gebe, die die Einleitung eines solchen Verfahrens rechtfertigten. Was Haider lediglich zur Aussage veranlasst, der Verfassungsgerichtshof werde auf das ihm zustehende Maß „zurechtgestutzt werden müssen“.

Private Loyalitäten statt institutionellem Machtausgleich
Was zunächst wie ein blindwütiger Rundumschlag eines populistischen Politikers aussieht, dem aus nichtigem Anlass die Nerven durchgehen, entpuppt sich, wenn man der Sache auf den Grund geht, als kalkulierte Konfliktstrategie.
Im Bestreben, nach den bürgerkriegsartigen Wirren der Zwischenkriegszeit eine stabile Ordnung zu schaffen, beruhte das Nachkriegsösterreich auf einem institutionalisierten Machtausgleich und einer Aufteilung der Einflusssphären zwischen den beiden Großparteien ÖVP und SPÖ. Das durch die FPÖ vertretene nationale Lager, disqualifiziert durch seine enge Verstrickung mit dem Nationalsozialismus, blieb – trotz des Zwischenspiels einer kurzzeitigen Regierungsbeteiligung - im machtpolitischen Abseits. Als Haider 1986 die Führung der FPÖ übernahm, setzte er daher den Kampf gegen den „rot-schwarzen Proporzstaat“ an die oberste Stelle. Nachdem die FPÖ im Jahr 2000 – in Koalition mit der stimmenschwächeren ÖVP – an die Schalthebel der Regierung gekommen war, begann sie brachial, eigene Machtpositionen auszubauen, die auch ein eventuelles Ausscheiden aus der Regierung überdauern sollen. Dabei lassen sich verschiedene Muster beobachten: Institutionen, die sich dem Zugriff der FPÖ entziehen, werden systematisch desavouiert und trommelfeuerartig mit der Forderung nach Abschaffung oder „Reform“ konfrontiert. Das trifft den Bundespräsidenten ebenso wie gegen FPÖ-Politiker ermittelnde Untersuchungsrichter, den Gewerkschaftsbund oder neuerdings den Verfassungsgerichtshof. Die Höchstrichter sollten, so die freiheitliche Vizekanzlerin, künftig nach einem „objektivierten Verfahren“ bestellt werden. Mit der Standardargumentation der „Entpolitisierung“, „Objektivierung“ und „Auslagerung“ werden bislang politisch besetzte und kontrollierte Institutionen im Sinne der Deregulierung „verselbständigt“. Betraut werden Personen, deren Hörigkeit sich schon aus dem Umstand ergibt, dass sie jederzeit auswechselbar sind. Dabei greift die FPÖ, die selbst über ein bescheidenes Personalreservoir verfügt, auch auf Parteiunabhängige zurück, soweit diese ihre persönliche Loyalität zu Haider unter Beweis gestellt haben, fallweise sogar auf „gewendete“ Vertreter anderer Parteien. Der Beamtenapparat wiederum wird mittels Kompetenzbeschneidungen und willkürlicher Versetzungen gefügig gemacht oder durch die Schaffung informeller Parallelstrukturen, sogenannt unabhängige Berater, umgangen.
Auf diese Weise ist es der FPÖ in erstaunlich kurzer Zeit gelungen, das institutionelle Gefüge grundlegend zu erschüttern und an seine Stelle ein kaum durchschaubares, auf persönlichen Seilschaften und privaten Loyalitäten beruhendes System der Machtausübung zu setzen, dessen Tentakeln vom ORF über die Pensionsversicherungen bis in die staatsnahen Wirtschaftsunternehmen von dem Besitz ergreifen, was man bisher als öffentliche Sphäre verstanden hat.
Vorbild für diese neofeudale Konzeption der Macht ist Kärnten, das seit drei Jahren von Haider de facto in Form einer Alleinherrschaft regiert wird. Der offiziell deklarierte Rückzug aus der Bundespolitik öffnete Haider den Weg zu einem Doppelspiel: Mit periodischen Zwischenrufen aus Kärnten hält er die Regierung, deren freiheitlicher Teil sich als sein verlängerter Arm versteht, auf Trab und vermag, wann immer es ihm gelegen kommt, in die populistische Oppositions- und Provokationsrolle zu schlüpfen, der er seinen Aufstieg verdankt. Gleichzeitig baut er in Kärnten, ohne auf nennenswerte Opposition zu stoßen, nach der Devise „Zuckerbrot und Peitsche“ seine persönliche Machtbasis zielstrebig zu einer quasi-absolutistischen Herrschaft aus.
Die Volksgruppenpolitik, die von Rechts wegen primär in der Kompetenz des Bundes liegt, hat Haider zum Prüfstein für die Überlegenheit seiner neuen Methoden der Machtausübung gemacht. Das Rezept, das er anwendet, ist einfach: Die slowenischsprachige Minderheit soll zunehmend aus der öffentlichen Sphäre verbannt und auf private Betätigungsfelder abgedrängt werden. Die Volksgruppenorganisationen, die ihre Forderungen in der Vergangenheit öffentlich artikuliert haben, werden nun an den „runden Tisch“ gebeten. An Stelle einklagbarer Rechte und völkerrechtlicher Verpflichtungen treten jederzeit kündbare Vereinbarungen, die – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – nach privatrechtlicher Manier ausgehandelt werden. Auf dieser Basis richtet das Land einen Fonds ein, um zwei- und mehrsprachige Privatkindergärten zu fördern, vergibt freihändig Gelder an slowenische Vereine und stimmt der Einrichtung eines halbprivaten Radioprogramms in der Minderheitensprache zu. Haider behält sich dabei das alleinige Verfügungsrecht vor, die Ausführung überträgt er an die Volksgruppenvertreter, die im Gegenzug für Disziplin in den eigenen Reihen zu sorgen haben.
Demgegenüber weist das Urteil des Verfassungsgerichts in eine diametral entgegengesetzte Richtung. Es macht deutlich, dass die Minderheitenpolitik nicht das private Monopol eines Landeshauptmannes sein kann: Die Minderheiten sind im österreichischen Rechtssystem durch Verfassung und Völkerrecht geschützt, die gesetzgeberische Kompetenz liegt beim Parlament, die Präsenz einer slowenischsprachigen Bevölkerung ist auch in Kärnten im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Ziel und Zweck zweisprachiger Orstafeln ist laut VfGH, dass sie „der Allgemeinheit Kenntnis geben sollen, dass hier eine ins Auge springende ... Zahl von Minderheitsangehörigen lebt.“7

Emotionalisierung und Ethnisierung
Haider beschließt, aufs Ganze zu gehen. Im vollen Bewusstsein, sich damit außerhalb des verfassungsmäßigen Bodens der Zweiten Republik zu stellen, nimmt er das Urteil des VfGH zum Anlass, es auf eine Machtprobe ankommen zu lassen. Der Rechtsstaat und seine Institutionen sollen offen herausgefordert und in die Knie gezwungen werden.
Noch am Tag der Urteilsverkündung lässt der Landeshauptmann über die Medien wissen, er gehe davon aus, dass es „trotz des Urteils zu keiner Ausweitung der zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten kommen wird“. Wenn ein Richterspruch nicht der Meinung des Volkes entspreche, dann sei er zu korrigieren.8 Tags darauf bringt Haider die Durchführung einer Volksbefragung zur Ortstafelregelung ins Spiel: Man will „den Herrschaften in Wien klar machen, dass ihre Entscheidung eine Entscheidung gegen die Kärntner Bevölkerung ist“, der Bundesregierung und dem Parlament müsse die Stimmung der Kärntner Bevölkerung vor Augen geführt werden, „damit sie auch wissen, wie sie entscheiden müssen“.
Damit ist an der äußeren Front die Marschrichtung gegen Wien abgesteckt.
An der inneren agiert Haider nach dem Grundsatz: Wer sich mit dem Zuckerbrot nicht zufrieden gibt, kriegt die Peitsche zu spüren. Die Vertreter der slowenischen Organisationen sollen veranlasst werden, auf die der Minderheit verfassungsmäßig und völkerrechtlich zustehenden Rechte zu verzichten – ungeachtet dessen, dass diese naturgemäß „unverzichtbar und unveräußerlich“ sind. „Es geht nicht“, lässt Haider den Obleuten der beiden Organisationen über die Medien ausrichten, „dass die einen mit uns am Verhandlungstisch sitzen und zulassen, dass andere zum VfGH gehen.“ Er habe ihnen vor einem halben Jahr gesagt: „Die VfGH-Entscheidung kommt. Entweder habt ihr die Stärke, in der Volksgruppe Ordnung zu machen, dass es keine Doppelstrategien gibt, ansonsten habt ihr den Konflikt.“9 In einem weiteren Interview präzisiert Haider seine Position und plädiert für die komplette Entfernung der zweisprachigen Ortstafeln. In einer Vereinbarung mit den Minderheitenvertretern solle dieser Verzicht festgelegt werden, gleichzeitig werde es mehr Bildungs- und Kulturförderung geben.10 Im gegenteiligen Fall droht er mit der Rücknahme aller bisher gewährten Zugeständnisse: Die ORF-Sendungen, die Kindergartenregelung, die Volksgruppenförderung etc.
Der Südgrenze, von der es in der Kärntner Landeshymne heißt, sie sei „mit Blut“ geschrieben, wird eine geradezu mythische Schutzfunktion zugewiesen. Im Gegensatz zur benachbarten Steiermark hat Kärnten die Chancen wirtschaftlicher Kooperationen mit dem unabhängigen Slowenien denn auch kaum genutzt. Die faktische Aufhebung dieser Grenze nach dem bevorstehenden EU-Beitritt Sloweniens verstärkt vorhandene Ängste, die lokale Heimat nicht mehr abgrenzen zu können. Dies umso mehr als der dynamische Wirtschaftsraum Slowenien zwangsläufig eine Sogwirkung auf Kärnten ausüben wird, das im Wettlauf um Investitionen schon heute auf der Verliererseite steht.

Kärntner „Konsenslösung“ oder „Revolution“?
„Konsens“ wird zur allseits beschworenen Zauberformel. Kärnten, so fordern alle drei im Landtag vertretenen Parteien, solle eine gemeinsame Position erarbeiten, welche dem Parlament in Wien als Vorlage dienen soll. Im Unklaren gelassen wird, ob dieser Konsens die Volksgruppenorganisationen einschließt oder nicht. Denn auch das Volksgruppengesetz von 1976, das nun bereits in zwei Bestimmungen als verfassungswidrig erkannt wurde, war auf Grund einer vorangegangenen sogenannten Kärntner „Drei-Parteien-Einigung“ unter Ausschluss der slowenischen Organisationen zustandegekommen. Haider selbst gibt zu verstehen, ein Kompromiss mit der Volksgruppe sei nur möglich, wenn diese auf weitere Ortstafeln, oder noch besser, auch auf die bereits bestehenden verzichte. Bundeskanzler Schüssel, der zunächst erklärt hatte, das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs sei „in jedem Fall umzusetzen“, dies sei geltendes Recht11 , signalisiert mittlerweile Entgegenkommen. Er hat die Einberufung einer „Konsenskonferenz“ angekündigt. Und selbst in den Reihen der Volksgruppe bestehen unverkennbare Neigungen, es nicht auf einen Bruch mit Haider ankommen zu lassen. Der Obmann der konservativeren Slowenenorganisationen appelliert „in beide Richtungen, von Extrempositionen abzurücken ... Wir brauchen nun Vorgespräche, damit wir mit einer Meinung nach Wien gehen. Der Dialog war fruchtbar. Hier können wir international beweisen, dass wir wirklich einen Konsens erreichen können.“12
Haider lässt sich allerdings auch durch solche Schalmeienklänge nicht von seinem Kurs abbringen. Erstmals wittert er die Chance, das wahr zu machen, was er in seinem Diskurs schon vor langer Zeit ins Spiel gebracht hat: das Ende der Zweiten Republik.
echtlich gesehen, muss ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, wenn die verfassungswidrigen Bestimmungen nicht rechtzeitig vom Gesetzgeber korrigiert werden, direkt umgesetzt werden. Salopp äußert sich Haider dazu, was denn geschehe, wenn Kärnten eine entsprechende Regelung blockiere: „Dann soll uns die EU den Krieg erklären oder sie wird uns besetzen.“13 Und an anderer Stelle: „Ein schönes Szenario: Ein Bundespräsident, der unter Anforderung seiner militärischen Oberhoheit das Bundesheer einsetzt, um Ortstafeln aufzustellen? ... Das gibt eine Revolution im Land“.14
Während man inzwischen auf Bundesebene begonnen hat, darüber zu verhandeln, wie die Vorgaben der Verfassungsrichter am ehesten zu umgehen sind, haben diese in ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2001 nochmals zu den Vorgängen Stellung bezogen: „Die Auffassung, ein politisch inopportuner Akt des VfGH sei absolut nichtig, wenn sich nur ein Gutachter finden lässt, der den Akt für rechtlich verfehlt hält, bedeutet aber nicht nur einen 'Fußtritt für den Rechtsstaat', sondern könnte genau so gut auch als Theorie für einen Staatsstreich dienen“.

Brigitte Busch ist Kommunikationswissenschaftlerin, Thomas Busch ist Lektor beim Drava-Verlag

  1. Kleine Zeitung, 20.12.01
  2. Kleine Zeitung, 14.12.01
    3.Ebd.
    4.Landespressedienst, 14.12.01
  3. Kleine Zeitung, 12.1.02
    6.Der Standard, 20.12.01
    7.VfGH-Erkenntnis, Text der mündlichen Verhandlung
    8.Landespressedienst, 13.12.01
    9.Interview Kleine Zeitung, 18.12.01
    10.Interview Die Presse, zit. nach Kleine Zeitung, 20.12.01
  4. Kleine Zeitung, 23.12.01
  5. Kleine Zeitung, 22.12.01
    13.Interv.iew Kleine Zeitung, 18.12.01
    14.Interview Kleine Zeitung, 6.1.02