Zwei Gesetzesentwürfe, die eine Verschärfung des Asylrechts zur Folge haben, sind seit längerer Zeit in Bearbeitung: einerseits die Revision des Ausländergesetzes (AuG) und die sechste (!) Revision des Asylgesetzes. Nun liegt ein drittes Projekt vor, das vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) unter dem Vorwand finanzieller Einsparungen präsentiert wird.
Es handelt sich um einen dringlichen Bundesbeschluss, der dem Bund 70 Millionen Franken pro Jahr einsparen soll. Der dringliche Bundesbeschluss ist eine beschleunigte Gesetzgebungsprozedur, deren Resultat praktisch ohne parlamentarische Debatte in Kraft tritt und nicht mit dem Referendum verhindert werden kann.
Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat gerne dem Druck nach finanziellen Einsparungen nachgegeben, um eine alte Idee in die Tat umzusetzen. Ziel ist es, sämtliche Fürsorgeleistungen für AsylbewerberInnen, deren Anträge abgelehnt wurden, zu streichen; insbesondere den zuletzt angekommenen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wird. Dies würde bedeuten, dass man diese Menschen einfach auf die Strasse stellen könnte, anstatt sie wie bisher den Kantonen zuzuweisen, wo sie Hilfe beanspruchen konnten. Selbstverständlich sieht die Eidgenössische Bundesverfassung eine minimale Unterstützung für jeden Menschen vor, diese Hilfe dürfte also auch von ihnen in Anspruch genommen werden. Aber das BFF weiss, dass die Betroffenen kaum die notwendigen Schritte unternehmen werden können, sie haben ja nicht einmal einen Kanton als klaren Ansprechpartner gegenüber. Zudem riskieren sie jederzeit ausgeschafft zu werden.
Die konkreten Folgen dieser Veränderungen könnten sehr pervers sein: Zunahme der Anzahl von Menschen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus da sind (Sans-Papiers), Zunahme der Kleinkriminalität zwecks Überleben, unvorhersehbare gesundheitliche und sanitäre Probleme... Es gab verschiedene Städte und Kantone, die sich mit den FlüchtlingsverteidigerInnen gegen diese exzessive Ausgrenzungspolitik empören. Aber der Bund hat geschickt manövriert indem er die Schaffung eines Monitoring in Aussicht stellt, das nötigenfalls die Kantone finanziell entlasten würde.
Wenn man ernsthaft darum bemüht wäre, 70 Millionen Franken in diesem Bereich zu sparen, würde es längst genügen, die AsylbewerberInnen vom Arbeitsverbot zu befreien. Denn dieses zwingt Tausende von ihnen, zur Fürsorge zu gehen. Aber alles deutet darauf hin, dass es dem BFF weniger ums Geld geht als um eine weitere Aushöhlung des Asylrechts, bei der die Verelendung von Tausenden von Menschen in Kauf genommen wird.
Dieses Projekt übernimmt teilweise die Forderungen der Rechtspopulisten der SVP, obwohl ihre Asylinitiative im letzten November in der Volksabstimmung abgelehnt wurde. Die Bundesbehörden versuchen gleichzeitig einige der schlimmsten Änderungen, die in den Revisionen des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes vorgesehen waren, in den dringlichen Bundesbeschluss einzupacken. Der dringliche Bundesbeschluss hat für sie den Vorteil, dass keine vertiefte parlamentarische Debatte stattfindet.
Bei diesem dringlichen Bundesbeschluss, der offiziell vor allem auf Einsparungen zielt, soll zudem für Nichteintretensentscheide die Rekursfrist von 30 Tage auf 5 Tage reduziert werden und für alle, die einen solchen Entscheid haben, soll, unabhängig von ihrem Verhalten, die Ausschaffungshaft legalisiert werden. In Anbetracht der Kosten, die ein einziger Tag im Gefängnis verursacht, kann man sich fragen, um welche Einsparungen es dem BFF geht.
Yves Brütsch,
Vivre Ensemble, Genf
Zwei Gesetzesentwürfe, die eine Verschärfung des Asylrechts zur Folge haben, sind seit längerer Zeit in Bearbeitung: einerseits die Revision des Ausländergesetzes (AuG) und die sechste (!) Revision des Asylgesetzes. Nun liegt ein drittes Projekt vor, das vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) unter dem Vorwand finanzieller Einsparungen präsentiert wird.
Es handelt sich um einen dringlichen Bundesbeschluss, der dem Bund 70 Millionen Franken pro Jahr einsparen soll. Der dringliche Bundesbeschluss ist eine beschleunigte Gesetzgebungsprozedur, deren Resultat praktisch ohne parlamentarische Debatte in Kraft tritt und nicht mit dem Referendum verhindert werden kann.
Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat gerne dem Druck nach finanziellen Einsparungen nachgegeben, um eine alte Idee in die Tat umzusetzen. Ziel ist es, sämtliche Fürsorgeleistungen für AsylbewerberInnen, deren Anträge abgelehnt wurden, zu streichen; insbesondere den zuletzt angekommenen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wird. Dies würde bedeuten, dass man diese Menschen einfach auf die Strasse stellen könnte, anstatt sie wie bisher den Kantonen zuzuweisen, wo sie Hilfe beanspruchen konnten. Selbstverständlich sieht die Eidgenössische Bundesverfassung eine minimale Unterstützung für jeden Menschen vor, diese Hilfe dürfte also auch von ihnen in Anspruch genommen werden. Aber das BFF weiss, dass die Betroffenen kaum die notwendigen Schritte unternehmen werden können, sie haben ja nicht einmal einen Kanton als klaren Ansprechpartner gegenüber. Zudem riskieren sie jederzeit ausgeschafft zu werden.
Die konkreten Folgen dieser Veränderungen könnten sehr pervers sein: Zunahme der Anzahl von Menschen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus da sind (Sans-Papiers), Zunahme der Kleinkriminalität zwecks Überleben, unvorhersehbare gesundheitliche und sanitäre Probleme... Es gab verschiedene Städte und Kantone, die sich mit den FlüchtlingsverteidigerInnen gegen diese exzessive Ausgrenzungspolitik empören. Aber der Bund hat geschickt manövriert indem er die Schaffung eines Monitoring in Aussicht stellt, das nötigenfalls die Kantone finanziell entlasten würde.
Wenn man ernsthaft darum bemüht wäre, 70 Millionen Franken in diesem Bereich zu sparen, würde es längst genügen, die AsylbewerberInnen vom Arbeitsverbot zu befreien. Denn dieses zwingt Tausende von ihnen, zur Fürsorge zu gehen. Aber alles deutet darauf hin, dass es dem BFF weniger ums Geld geht als um eine weitere Aushöhlung des Asylrechts, bei der die Verelendung von Tausenden von Menschen in Kauf genommen wird.
Dieses Projekt übernimmt teilweise die Forderungen der Rechtspopulisten der SVP, obwohl ihre Asylinitiative im letzten November in der Volksabstimmung abgelehnt wurde. Die Bundesbehörden versuchen gleichzeitig einige der schlimmsten Änderungen, die in den Revisionen des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes vorgesehen waren, in den dringlichen Bundesbeschluss einzupacken. Der dringliche Bundesbeschluss hat für sie den Vorteil, dass keine vertiefte parlamentarische Debatte stattfindet.
Bei diesem dringlichen Bundesbeschluss, der offiziell vor allem auf Einsparungen zielt, soll zudem für Nichteintretensentscheide die Rekursfrist von 30 Tage auf 5 Tage reduziert werden und für alle, die einen solchen Entscheid haben, soll, unabhängig von ihrem Verhalten, die Ausschaffungshaft legalisiert werden. In Anbetracht der Kosten, die ein einziger Tag im Gefängnis verursacht, kann man sich fragen, um welche Einsparungen es dem BFF geht.